Ab 1. Juli soll die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel die Teuerung abfedern und die Haushalte entlasten. Was auf den ersten Blick einfach klingt, entpuppt sich in der Praxis jedoch als bürokratischer Hindernislauf – mit teils kuriosen Regelungen, die nicht nur Konsumenten, sondern auch den Handel ratlos zurücklassen. „Echte Entlastung schaut anders aus“, sagt MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner.

Eigentlich sollte die Sache einfach sein: Lebensmittel werden günstiger. Doch wer einen Blick in die steuerlichen Detailregelungen wirft, merkt rasch, dass von Einfachheit keine Rede sein kann. Statt klarer Vorgaben wartet ein Dickicht aus Ausnahmen, Sonderfällen und Definitionsfragen.

So entscheidet künftig nicht nur das Produkt selbst, sondern teilweise sogar dessen Rezeptur über den Steuersatz. Ein einfaches Gebäck profitiert von der Steuererleichterung – ein Croissant oder eine Brioche hingegen nicht unbedingt. Ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, hängt unter anderem vom Fettgehalt und der Zusammensetzung des Gebäcks ab.

Noch kurioser wird es bei den Zutaten. Während zahlreiche Grundnahrungsmittel steuerlich begünstigt werden, bleiben ausgerechnet Safran, Trüffel und Kapern außen vor. Offenbar endet die staatliche Entlastung dort, wo der Gesetzgeber Luxus vermutet.

Auch bei Milchprodukten sorgt die Neuregelung für Stirnrunzeln. Das beliebte Skyr kann – je nach Herstellungsweise – steuerrechtlich unterschiedlich eingestuft werden. Dasselbe Produkt kann somit unterschiedlich besteuert werden.

Nicht weniger skurril erscheint die Regelung bei Mehl: Weizen- und Dinkelmehl werden künftig begünstigt, Roggenmehl hingegen nicht. Warum ausgerechnet eine der traditionellsten Mehlsorten Österreichs leer ausgeht, bleibt erklärungsbedürftig.

Für zusätzlichen Aufwand sorgt auch die Unterscheidung zwischen Mitnahme und Konsum vor Ort. Dasselbe Produkt kann je nachdem, ob es im Geschäft gegessen oder mitgenommen wird, einem unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz unterliegen. Was für Konsumenten kaum nachvollziehbar ist, bedeutet für Bäckereien, Supermärkte und Gastronomiebetriebe zusätzliche Bürokratie, neue Kassensysteme und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.

Die eigentliche Idee der Mehrwertsteuersenkung – rasche und unkomplizierte Entlastung – droht damit in einem Wust an Detailregelungen unterzugehen. Statt einfacher Lösungen liefert die Bundesregierung ein Steuerrecht voller Ausnahmen, das selbst Fachleute genau studieren müssen. „Peinlich, Setzen, 5!“, sagt die Opposition in Form von MFG OÖ-Landesparteiobmann Joachim Aigner.