Die Causa rund um den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist zurück vor Gericht: Das Oberlandesgericht Linz hat die ursprünglich gewährte Diversion aufgehoben. Damit muss sich der frühere Stadtchef nun doch in einer Hauptverhandlung verantworten. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren maßgeblich durch den MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner, der die Vorgänge rund um den Brucknerhaus-Komplex zur Anzeige gebracht hatte. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht ein Gutachten auf Kosten der LIVA.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Luger Untreue (§ 153 StGB) vor. Der Vorwurf lautet zusammengefasst:
- Luger war damals Aufsichtsratsvorsitzender der LIVA. Nachdem bekannt geworden war, dass der spätere Intendant Dietmar Kerschbaum die Fragen der Hearing-Kommission vorab gekannt hatte, beauftragte Luger eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Gutachten über den Bewerbungs- und Hearingprozess.
- Laut Anklage wusste Luger zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits, dass er selbst die Fragen weitergegeben haben soll.
- Die Staatsanwaltschaft vertritt deshalb die Auffassung, dass das Gutachten überwiegend seinem persönlichen Interesse diente – nämlich sein eigenes Verhalten rechtlich abzusichern, mögliche Haftungs- und Imageschäden abzuwenden und den Vorwurf gegen sich selbst zu entkräften.
- Bezahlt wurde das Gutachten jedoch von der LIVA und damit letztlich aus öffentlichen Mitteln. Der dadurch entstandene Schaden wird mit 19.061,15 Euro beziffert. Diesen Betrag hat Luger später an die LIVA zurückerstattet.
Das Landesgericht Linz hatte das Verfahren zunächst mittels Diversion beendet. Nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Linz diese Entscheidung jedoch auf. Es begründete dies unter anderem damit, dass bei einem Amtsträger in einer derartigen Position eine bloße Diversion aus generalpräventiven Gründen kein ausreichendes Signal an die Öffentlichkeit wäre. Deshalb muss sich Luger nun in einer Hauptverhandlung wegen des Untreuevorwurfs verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Freitag wird der Fall nun erneut vor dem Oberlandesgericht Linz verhandelt. Hier der genaue Wortlaut:
„MMag. Klaus-Peter Luger wird vorgeworfen, im Zeitraum November 2023 bis Februar 2024 in Linz als Aufsichtsratsvorsitzender der LIVA eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess und dem Hearingverlauf des künstlerischen Geschäftsführers der LIVA im Jahr 2017 beauftragt zu haben. Dabei soll er bereits bei Beauftragung des Gutachtens gewusst haben, dass er selbst Fragen zum Hearingverlauf an Mag. Dietmar Kerschbaum habe zukommen lassen und der Gutachtensauftrag somit vorwiegend in seinem eigenen Interesse gelegen sei. Der Schaden beträgt Euro 19.061,15. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Geplant sind die Einvernahme des Beschuldigten und Zeugeneinvernahmen des ehemaligen Rechtsvertreters, zweier damaliger Aufsichtsratsmitglieder der LiVA und des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der LiVA. Für Medienvertreter:innen stehen vor und während der Hauptverhandlung 15 Plätze zur Verfügung. Dabei gilt das „first come – first served“ – Prinzip. Bis zum Aufruf der Sache durch die Richterin ist das Fotografieren und Filmen im Verhandlungssaal gestattet. Es wird ersucht, Fotos der Richterin zu verpixeln und eine Namensnennung der Richterin zu vermeiden. Im Übrigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten und Prozessbeteiligten zu beachten.“


