Unterstützungserklärungen für neue Parteien und Wahlvorschläge sollen in Oberösterreich künftig auch online oder bei einer anderen Gemeinde abgegeben werden können. Das fordert die MFG mit zwei bereits 2022 eingebrachten Anträgen.
Wer in Oberösterreich den Wahlantritt einer Partei mit einer Unterstützungserklärung ermöglichen möchte, muss dafür derzeit grundsätzlich persönlich bei jener Gemeindebehörde erscheinen, die seine Wählerevidenz führt – alternativ ist eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift möglich. Bei Landtagswahlen braucht ein Kreiswahlvorschlag entweder die Unterschriften von mindestens drei Landtagsabgeordneten oder die Unterstützung von mindestens 80 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises. Kurz: eine sehr mühsame, aufwändige Sache.
MFG Oberösterreich möchte dieses Verfahren vereinfachen. Zwei entsprechende Anträge zur Landtagswahlordnung und zur Kommunalwahlordnung wurden bereits 2022 eingebracht und nun im Unterausschuss Wahlen beraten.
Online oder bei jeder Gemeinde
Konkret schlägt MFG zwei zusätzliche Möglichkeiten vor: Unterstützungserklärungen sollen künftig bei jeder beliebigen Gemeinde und alternativ elektronisch abgegeben werden können. Die bisherige persönliche Abgabe bei der Wohnsitzgemeinde soll weiterhin möglich bleiben.
MFG-Landesparteiobmann und Landtagsabgeordneter Joachim Aigner sagt, dass es ausdrücklich nicht um eine Online-Stimmabgabe bei der eigentlichen Wahl geht. Geändert werden soll ausschließlich das Verfahren, mit dem Wahlberechtigte einen Wahlvorschlag unterstützen und damit einer Partei den Antritt bei einer Wahl ermöglichen können.
Als Grund nennt Aigner unter anderem Erfahrungen der MFG aus dem Landtagswahlkampf 2021. Berufstätige und Pendler hätten berichtet, dass sie während der Amtszeiten nur schwer ihre zuständige Gemeinde aufsuchen könnten. Eine Abgabe etwa am Arbeitsort oder mittels elektronischer Identifikation würde diese Hürde reduzieren.
Volksbegehren funktionieren bereits digital
Als Vorbild verweist die MFG auf die Regelung bei bundesweiten Volksbegehren. Dort können Unterstützungserklärungen tatsächlich bereits seit 2018 unabhängig vom Hauptwohnsitz bei jeder beliebigen Gemeinde oder online abgegeben werden. Für den digitalen Weg ist eine qualifizierte elektronische Signatur wie die ID Austria erforderlich.
Aigner argumentiert daher, ein ähnliches System müsse technisch grundsätzlich auch bei Unterstützungserklärungen für Wahlantritte möglich sein. Voraussetzung wäre selbstverständlich, dass Identität und Wahlberechtigung auch beim elektronischen Verfahren eindeutig geprüft werden.
Andere Parteien zögerlich
Eine Mehrheit für die MFG-Vorschläge zeichnet sich derzeit allerdings nicht ab. Nach Darstellung Aigners hätten die Vertreter der anderen Fraktionen bei der Beratung im Unterausschuss keine Zustimmung signalisiert. Sie würden das derzeitige Verfahren grundsätzlich für ausreichend zugänglich und den persönlichen Aufwand für zumutbar halten.
Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht gefallen. Die abschließende Behandlung im zuständigen Ausschuss beziehungsweise im Landtag steht noch aus. Die von Aigner in seinem Blog verwendete Überschrift „Absage an die Demokratie“ ist daher eine politische Bewertung der MFG und keine bereits getroffene parlamentarische Entscheidung.
Aigner führt noch ein weiteres Argument ins Treffen: Bei der Sammlung für den MFG-Wahlantritt 2021 hätten einzelne Unterstützer Bedenken geäußert, ihre politische Unterstützung auf dem Gemeindeamt öffentlich machen zu müssen. Vor allem in kleineren Gemeinden hätten manche befürchtet, dass dies bei späteren Anliegen gegenüber Gemeinde oder Bürgermeister Nachteile bringen könnte.



