Die Causa um den früheren Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist noch nicht beendet. Nach dem Freispruch am Landesgericht Linz hat die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Damit wandert der Fall nun zum Oberlandesgericht Linz. MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner, der die strafrechtliche Prüfung seinerzeit mit einer Sachverhaltsdarstellung ins Rollen gebracht hatte, begrüßt diesen Schritt.
Am vergangenen Freitag wurde der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings nicht: Die Staatsanwaltschaft Linz hat am Montag Berufung angemeldet. Nun muss sich das Oberlandesgericht Linz mit dem Fall befassen. Wann dort eine Entscheidung fallen wird, ist derzeit noch offen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Brucknerhaus- bzw. LIVA-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte Luger vorgeworfen, dieses Gutachten, dessen Kosten sich auf 19.061,15 Euro beliefen, vorwiegend in seinem eigenen Interesse in Auftrag gegeben zu haben. Luger hatte den Betrag bereits vor dem Prozess zurückgezahlt.
Darf ein politischer Amtsträger ein Gutachten mit öffentlichen Geldern finanzieren lassen, das einen Sachverhalt untersuchen soll, bei dem er selbst weiß, dass er maßgeblich daran beteiligt war?
Hintergrund ist die Bestellung von Dietmar Kerschbaum zum künstlerischen Geschäftsführer der LIVA im Jahr 2017. Luger hatte Kerschbaum vor dem Hearing Fragen der Kommission zugespielt. Als später Compliance-Vorwürfe auftauchten und bekannt wurde, dass Kerschbaum die Fragen vorab gekannt hatte, wurde ein Rechtsgutachten zur Aufarbeitung der Vorgänge erstellt. Zu diesem Zeitpunkt wusste Luger naturgemäß, dass er selbst die Hearing-Fragen weitergegeben hatte.
Das Landesgericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Nach Ansicht der Richterin konnte Luger kein wissentlicher Befugnismissbrauch nachgewiesen werden. Zudem sei der LIVA kein entsprechender Vermögensschaden entstanden. Das Gericht kam außerdem zum Schluss, dass der Gutachtensauftrag nicht vorwiegend im persönlichen Interesse Lugers erfolgt sei.
MFG-Aigner: „Zentrale Rechtsfrage muss geklärt werden“
Für MFG-OÖ-Landesparteiobmann Joachim Aigner ist die Berufung der Staatsanwaltschaft ein wichtiger Schritt. Aigner hatte den Fall seinerzeit mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft herangetragen und damit eine strafrechtliche Prüfung angestoßen. „Ich begrüße, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht einfach auf sich beruhen lässt, sondern die Rechtsfragen nun vom Oberlandesgericht prüfen lässt“, so Aigner.
Für Aigner und MFG dabei insbesondere eine grundsätzliche Frage im Mittelpunkt: Darf ein politischer Amtsträger ein Gutachten mit öffentlichen Geldern finanzieren lassen, das einen Sachverhalt untersuchen soll, bei dem er selbst weiß, dass er maßgeblich daran beteiligt war?
Aigner sagt zugleich, dass es dabei nicht um eine Vorverurteilung Lugers geht: „Genau solche Vorgänge müssen unabhängig und konsequent geprüft werden. Es geht dabei nicht um persönliche Vorverurteilung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld und das Vertrauen der Bürger in Politik und öffentliche Institutionen.“
Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht
Damit bleibt die juristische Aufarbeitung der LIVA-Affäre weiterhin offen. Bereits im April hatte das Oberlandesgericht Linz in diesem Verfahren eine zuvor vom Landesgericht gewährte Diversion aufgehoben und die Fortsetzung des Strafverfahrens angeordnet. Damals verwies das OLG unter anderem auf die besondere Verantwortung von Amtsträgern. Nun landet die Causa erneut beim Oberlandesgericht. Aigner: „Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Jetzt ist das Oberlandesgericht am Zug – und dessen Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren.“



