Seit Monaten sorgen Drohnenvorfälle über Deutschland und anderen NATO-Staaten für Schlagzeilen. Der Verdacht fällt dabei immer wieder auf Russland. Doch zwischen Verdacht, hoher Wahrscheinlichkeit und einem öffentlich nachvollziehbaren Beweis liegt ein entscheidender Unterschied.

Die deutsche Bundesregierung spricht bei verschiedenen Vorfällen von mutmaßlich ausländischen staatlichen Akteuren. In einzelnen Fällen geht Berlin inzwischen weiter und schreibt Russland konkrete Operationen zu. Als Grundlage werden unter anderem polizeiliche Ermittlungen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse genannt. Das Problem: Die Öffentlichkeit bekommt von wesentlichen Teilen dieser Beweislage nichts zu sehen, man hört nur Behauptungen.

Bereits bei früheren Drohnenvorfällen erklärte das deutsche Verteidigungsministerium auf die Frage nach materiellen Beweisen für eine Verbindung zu Russland, es gebe nachrichtendienstliche Erkenntnisse, über die man öffentlich nicht sprechen könne. Bei manchen Drohnenflügen werde möglicherweise überhaupt nie geklärt werden können, wer dahintersteckt.

„Höchstwahrscheinlich“ ist keine Beweiskatgerorie
Ähnlich klingt es beim jüngsten Zwischenfall in Litauen. Ein NATO-Kampfjet schoss eine Drohne ab. Italiens Verteidigungsminister Guido Crosetto erklärte anschließend, das Flugobjekt sei „höchstwahrscheinlich“ aus Russland gekommen. Wie bitte? Litauens Verteidigungsminister Robertas Kaunas formulierte vorsichtiger: Erst die Untersuchung der Trümmer solle klären, um welche Drohne es sich tatsächlich handelte und ob eine Provokation vorlag.

Genau diese Unterscheidung ist wichtig. „Höchstwahrscheinlich“ bedeutet eben nicht „bewiesen“ – schon gar nicht, wenn einmal mehr keine Beweise, sondern nur Behauptungen vorgelegt werden.  

Wer Beweise hat, sollte sie zeigen
Natürlich können Geheimdienste Informationen besitzen, die aus Sicherheitsgründen nicht vollständig veröffentlicht werden können. Doch wenn einem anderen Staat öffentlich Sabotage, Spionage oder militärische Provokationen zugeschrieben werden, sollten belastbare Belege zumindest so weit offengelegt werden, dass die zentralen Vorwürfe nachvollziehbar werden. Denn hier geht es nicht um irgendeinen Kriminalfall, sondern um Anschuldigungen gegen eine Atommacht während eines laufenden Krieges in Europa.

Wenn es echte, belastbare Beweise gibt, sollten diese daher – soweit ohne Gefährdung von Quellen und laufenden Ermittlungen möglich – auf den Tisch. Bleiben sie vollständig unter Verschluss, muss auch die öffentliche Berichterstattung klar zwischen Verdacht, hoher Wahrscheinlichkeit und bewiesener Urheberschaft unterscheiden.

Alles andere birgt die Gefahr, aus Annahmen Gewissheiten werden zu lassen – und damit die ohnehin vorhandene Gefahr einer weiteren Ausweitung des Krieges zusätzlich zu verschärfen.

Bild: KI-generiert