Die aktuellen Zahlen geben dem Thema durchaus Gewicht: Laut der Nahversorgerstudie 2026 der KMU Forschung Austria haben 24 Prozent der oberösterreichischen Gemeinden kein Lebensmittelgeschäft mehr. Damit liegt Oberösterreich nach dem Burgenland österreichweit an zweiter Stelle. Von 2023 auf 2024 stieg der Anteil in Oberösterreich um weitere 1,8 Prozentpunkte.
Österreichweit sind 401 von 2.114 untersuchten Gemeinden ohne Lebensmittel-Nahversorger. Rund 423.000 Menschen leben in einem Ort ohne eigenes Lebensmittelgeschäft. Besonders dramatisch ist die Situation in kleinen Gemeinden: Bei Orten mit weniger als 500 Einwohnern haben bereits 72 Prozent keinen Nahversorger.
Damit bestätigt sich ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: Zwischen 2021 und 2024 stieg die Zahl der Lebensmittelstandorte in dicht besiedelten Gebieten um rund 14 Prozent, während sie in dünn besiedelten Regionen um etwa drei Prozent zurückging.
Aigner: Nahversorgung ist mehr als Einkaufen
Für MFG-Landesparteiobmann und Landtagsabgeordneten Joachim Aigner geht es deshalb um weit mehr als die Möglichkeit, schnell Milch und Brot einzukaufen. „Nahversorgung schafft kurze Wege, regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung und ist wichtig für ein lebendiges Gemeindeleben“, sagte Aigner im oberösterreichischen Landtag.
Fällt das letzte Geschäft weg, trifft das vor allem ältere Menschen und Bewohner ohne eigenes Auto. Gleichzeitig fließt Kaufkraft aus dem Ort ab, weil für den Einkauf in größere Gemeinden oder Ballungszentren gefahren werden muss. Aigner setzt allerdings nicht primär auf zusätzliche öffentliche Zuschüsse: „Sicherung der Nahversorgung ist zentral wichtig, aber nicht durch Förderungen oder Subventionen, sondern durch das Schaffen der entsprechenden gesetzlichen und notwendigen Rahmenbedingungen.“
Hybridläden als Chance für kleine Gemeinden
Eine Möglichkeit sieht die MFG in sogenannten Hybridläden. Diese funktionieren während bestimmter Zeiten wie ein normales Geschäft mit Personal. In Randzeiten oder am Wochenende können registrierte Kunden selbstständig eintreten, ihre Waren auswählen und digital bezahlen.
Damit könnten gerade kleine Standorte länger geöffnet bleiben, ohne für sämtliche Öffnungszeiten Personal finanzieren zu müssen. Auch die Wirtschaftskammer nennt hybride Geschäfte ausdrücklich als mögliches Modell, um Standorte in kleinen Gemeinden wirtschaftlich abzusichern.
Daneben haben sich österreichweit unterschiedlichste Modelle entwickelt: Bürger finanzieren die Erstausstattung eines Geschäfts mit, Vereine oder Genossenschaften übernehmen den Betrieb oder Gemeinden engagieren sich selbst für den Erhalt des letzten Nahversorgers.
„Mit der Änderung des Öffnungszeitengesetzes schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen für lebensnahe und moderne Konzepte der Nahversorgung und für wirtschaftlich tragbare Betriebe.“
Öffnungszeitengesetz bremst neue Modelle
Doch ausgerechnet das bestehende Öffnungszeitengesetz kann bei personallosen Geschäften zum Stolperstein werden. Das zeigte 2025 ein Verfahren um sogenannte „Ackerboxen“. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass ein Selbstbedienungsladen nicht automatisch als Warenautomat gilt und damit von den allgemeinen Öffnungszeiten ausgenommen ist. Entscheidend ist, wie stark Auswahl, Warenausgabe und Bezahlung tatsächlich technisch automatisiert erfolgen.
Hier sieht Aigner eine mögliche Lösung. Reine digitale Selbstbedienungsläden sowie hybride Geschäfte sollen nach seiner Forderung in den personalfreien Zeiten vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen werden. Für einen Laden, in dem sonntags ohnehin kein Mitarbeiter beschäftigt ist, seien klassische Öffnungszeitbeschränkungen aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß. „Mit der Änderung des Öffnungszeitengesetzes schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen für lebensnahe und moderne Konzepte der Nahversorgung und für wirtschaftlich tragbare Betriebe“, so Aigner.



