Neue Vorwürfe, weitere Prüfungen durch die Staatsanwaltschaft und die Fortsetzung des Untreue-Prozesses: Für den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist die Causa Brucknerhaus juristisch noch lange nicht ausgestanden. Während sich Luger im bereits laufenden Verfahren wegen eines auf Kosten der LIVA beauftragten Rechtsgutachtens über rund 19.000 Euro verantworten muss, sorgen nun weitere Zahlungen für Fragen. Im Fokus stehen hohe Rechts- und Beratungskosten sowie ein 12.000-Euro-Auftrag an einen PR-Berater, bei dem der Verdacht geäußert wird, dass öffentliche Gelder letztlich Luger beziehungsweise der Linzer SPÖ zugutegekommen sein könnten. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe. Ins Rollen gebracht wurde die strafrechtliche Aufarbeitung der Brucknerhaus-Affäre unter anderem durch eine Sachverhaltsdarstellung der MFG Oberösterreich.
460.000 Euro für Rechts- und Beratungskosten
Konkret geht es bei den neu aufgetauchten Vorwürfen unter anderem um insgesamt rund 460.000 Euro an Rechts- und Beratungskosten, die 2024 bei der LIVA angefallen sein sollen. Dazu kommt ein hoher fünfstelliger Betrag für ein Compliance-Gutachten im Zusammenhang mit der Entlassung des damaligen künstlerischen LIVA-Direktors Dietmar Kerschbaum.
Besondere Aufmerksamkeit gilt laut Medienberichten allerdings den Zahlungen an einen PR-Berater, der in der Krise als Krisenmanager engagiert worden war. Dessen Tätigkeit soll zunächst von der Stadt Linz finanziert worden sein, wobei diese Kosten später von der Linzer SPÖ rückerstattet worden sein sollen. Danach soll der Berater über eine städtische Gesellschaft einen weiteren Auftrag im Umfang von 12.000 Euro erhalten haben. Nach Abschluss dieses Auftrags soll wiederum die SPÖ seine Leistungen bezahlt haben.
Genau diese Abfolge wird nun kritisch hinterfragt. In einer Sachverhaltsdarstellung wird der Verdacht geäußert, dass bei dem 12.000-Euro-Auftrag öffentliche Gelder möglicherweise nicht ausschließlich für öffentliche Zwecke eingesetzt worden sein könnten und davon letztlich Luger beziehungsweise die Linzer SPÖ profitiert hätten. Ob daran strafrechtlich tatsächlich etwas dran ist, muss erst geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein entsprechender Anfangsverdacht vorliegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Die Menschen haben ein Recht darauf, dass politische Verantwortung endlich wieder etwas bedeutet.“
MFG wandte sich bereits 2024 an die Staatsanwaltschaft
Die strafrechtliche Aufarbeitung der ursprünglichen Causa wurde nach Bekanntwerden der Brucknerhaus-Affäre unter anderem von der MFG Oberösterreich angestoßen. Nachdem Luger im August 2024 eingestanden hatte, dem späteren Brucknerhaus-Intendanten Dietmar Kerschbaum vor dessen Hearing Fragen zugespielt zu haben, brachte die MFG eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Auch die NEOS wandten sich damals an die Justiz.

Für MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner bestätigte die spätere Anklage den damaligen Schritt: „Politische Verantwortung endet nicht mit dem Rücktritt vom Amt. Wer Macht missbraucht, muss sich dafür verantworten – egal ob Bürgermeister, Minister oder Kanzler. Das ist echter Rechtsstaat, nicht Parteibuch-Gerechtigkeit.“
Aigner: „Wir haben hingeschaut“
Aigner sieht sich durch die mittlerweile umfangreiche juristische Aufarbeitung in seiner Kritik bestätigt: „Viele reden von Kontrolle – wir handeln. Die Menschen haben ein Recht darauf, dass politische Verantwortung endlich wieder etwas bedeutet.“ Bereits nach Bekanntwerden der Anklage erklärte der MFG-Chef: „Das System schützt sich selbst – bis jemand den Mut hat, genauer hinzuschauen. Wir haben hingeschaut.“
Titelfoto: Stadt Linz



