Wie offen und „diskutabel“ ist unsere Demokratie noch? Zum Internationalen Tag der Demokratie am 15. September fordert MFG Oberösterreich einen stärkeren Schutz von Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie mehr Möglichkeiten zur direkten politischen Beteiligung. Demokratie darf sich nicht auf Wahlen beschränken, sondern muss auch Kritik, Opposition und unbequeme Positionen aushalten.

Für MFG gehören funktionierende Kontrollrechte der Opposition, eine faire mediale Darstellung unterschiedlicher Positionen und wirksame Grund- und Freiheitsrechte zu den Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie. MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner sagt:

„Demokratie beginnt dort, wo auch jene zu Wort kommen, die widersprechen. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung sind keine Zugeständnisse des Staates, sondern elementare Rechte der Bürger.“

Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt
Es gibt einen aktuellen Fall, der für Aufsehen sorgte: Der bekannte Versammlungsorganisator Peter Schutte hatte Ende November 2024 am Wiener Heldenplatz eine Kundgebung unter dem Titel „Frieden und Neutralität“ angemeldet und anschließend Beschwerde wegen des Polizeieinsatzes erhoben. Das Verwaltungsgericht Wien wies Teile der Beschwerde als unzulässig zurück.

Der Verfassungsgerichtshof hob diese Entscheidung am 1. Juli 2026 auf. Das Höchstgericht stellte fest, dass Schutte durch die Zurückweisung seiner Beschwerde hinsichtlich der behaupteten Fernhaltung von Versammlungsteilnehmern in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit sowie hinsichtlich der behaupteten Hinderung am Verlassen des Heldenplatzes im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden war. Das Verwaltungsgericht muss sich daher mit den betreffenden Vorwürfen inhaltlich auseinandersetzen. Für MFG zeigt der Fall, welche Bedeutung der gerichtlichen Kontrolle staatlicher Eingriffe zukommt.

„Demokratie darf nicht darauf reduziert werden, alle paar Jahre ein Kreuzerl zu machen. Sie braucht Bürger, die sich einmischen, eine Opposition, die widerspricht, Medien, die Vielfalt abbilden, und einen Rechtsstaat, der Grundrechte schützt. Widerspruch ist keine Gefahr für die Demokratie, er gehört zu ihrem Wesen.“
Joachim Aigner

Kritik auch an ÖVP und FPÖ
MFG thematisiert in dieser Causa einen Beschluss von ÖVP und FPÖ im oberösterreichischen Landtag vom Jänner 2023. In einer gemeinsamen Resolution zur „zeitgemäßen Ausgestaltung des Demonstrationsrechts“ wurden unter anderem längere Anmeldefristen, Maßnahmen gegen sogenannte Serien-Anmeldungen und Änderungen bei Abstandsregelungen gefordert. Hintergrund waren damals insbesondere Protestaktionen von Klimaaktivisten.

MFG lehnte diese Forderungen ab. Aus ihrer Sicht sollten problematische oder rechtswidrige Aktionen einzelner Demonstranten nicht zum Anlass genommen werden, das Versammlungsrecht generell stärker einzuschränken. Besonders die FPÖ kritisiert die Partei dafür, heute stark mit dem Thema Freiheit zu argumentieren, in Oberösterreich aber selbst Verschärfungen beim Demonstrationsrecht unterstützt zu haben.

Mehr direkte Beteiligung
Über die Versammlungsfreiheit hinaus fordert MFG mehr direkte Beteiligungsmöglichkeiten. Dazu zählt die Partei unter anderem ein Rederecht für Petitionswerber im Petitionsausschuss des Landtags. Auch Volksbefragungen und Bürgerinitiativen sollen nach ihrer Vorstellung stärkeres politisches Gewicht erhalten. Zudem sieht MFG Medien – insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – in der Pflicht, unterschiedliche politische Positionen angemessen abzubilden. Die MFG hat in diesem Zusammenhang bereits Beschwerden gegen die ORF-Berichterstattung eingebracht.