Ein weiteres, leider einmal mehr unrühmliches Beispiel der Rücktrittskultur in Österreich liefert aktuell (Ex-) ÖVP-Klubobmann August „Gust“ Wöginger ab. Beim Prozess gegen ihn ging es um um den Vorwurf, dass Wöginger einem ÖVP-Parteikollegen und Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt haben soll. Am Ende waren die Beweise gegen ihn so erdrückend, dass eine Verurteilung unausweichlich wurde. Zu einem echten Rücktritt hat der Gust aber dennoch keine Lust.

Neben der bedingten Haftstrafe von sieben Monaten sieht das Urteil auch eine nicht bedingte Geldstrafe von 43.200 Euro vor. Wöginger legt zwar den Job des ÖVP-Klubdirektors zurück (was er eigentlich schon vor Wochen hätte tun müssen), im Parlament will der Gust aber „picken“ bleiben. Er wolle sich dort fortan „auf seine Arbeit als Sozialsprecher“ konzentrieren. Unter dem Strich ist das kein Rücktritt, sondern der berühmte „Schritt zur Seite“ – möglicherweise, um das Gras besser über die Sache wachsen zu lassen?

Foto: Parlamentsdirektion/Topf