Bemerkenswerte Konstellation rund um den geplanten Windpark in Sandl: Das Land Oberösterreich arbeitet an Windkraft-Ausschlusszonen – und ausgerechnet die mehrheitlich landeseigene Energie AG beteiligt sich nun mit 30 Prozent an einem Windpark, dessen Areal von einer solchen Ausschlusszone betroffen sein soll. Der entscheidende Punkt: Die entsprechende Verordnung ist bis heute nicht in Kraft. Es liegt auf der Hand, wie diese Verordnung nun ausgestaltet sein wird…
Der Aufsichtsrat der Energie AG hat am Dienstag den Einstieg in den geplanten Windpark Sandl beschlossen. Der Landesversorger will sich mit 30 Prozent an dem Projekt beteiligen. Geplant sind in Sandl im Bezirk Freistadt 19 Windräder, fast 300 Meter hoch und mitten im großteils naturbelassenen Hochwald, die Investitionssumme soll bis zu 250 Millionen Euro betragen. Laut Berichten könnte der Windpark Strom für rund 125.000 Haushalte produzieren. Das Projekt befindet sich derzeit im UVP-Verfahren.
Das Land als Eigentümer und Regelsetzer
Brisant wird die Sache durch die Eigentümerstruktur: Die Energie AG befindet sich mehrheitlich im Eigentum des Landes Oberösterreich. Gleichzeitig ist es die Oö. Landesregierung, die die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für neue Windkraftanlagen festlegt. Das Land arbeitet an verbindlichen Ausschlusszonen. In diesen Gebieten sollen laut offiziellem Windkraft-Leitfaden künftig weder die Errichtung noch die Flächenwidmung von Windkraftanlagen möglich sein.
Genau hier liegt der Widerspruch: Das Gebiet des Windparks Sandl soll nach den bisherigen Planungen in einer solchen Ausschlusszone liegen. Trotzdem beteiligt sich nun ein vom Land mehrheitlich kontrolliertes Unternehmen finanziell an genau diesem Projekt.
Verordnung lässt weiter auf sich warten
Möglich ist das vor allem deshalb, weil die angekündigte Ausschlusszonen-Verordnung noch immer nicht in Kraft ist. Der offizielle Leitfaden des Landes vom Jänner 2026 hielt fest, dass an einer solchen Verordnung gearbeitet werde und ihr Beschluss für 2026 geplant sei. Auch im aktuellen Verordnungsarchiv des Landes ist eine in Kraft getretene Windkraft-Ausschlusszonen-Verordnung bislang nicht ersichtlich. Für Sandl ist das entscheidend: Bereits laufende Verfahren sollen von einer späteren Regelung nicht betroffen sein. Damit könnte der Windpark weiterverfolgt werden, obwohl neue Projekte am selben Standort künftig möglicherweise ausgeschlossen wären – das gleicht einer Farce und einer Aushöhlung des Ursprungsgedankens,
Achleitner in bemerkenswerter Doppelrolle
Zusätzliche politische Brisanz erhält die Angelegenheit durch Wirtschafts- und Energielandesrat Markus Achleitner (ÖVP). Er ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Energie AG. Die OÖ Krone etwa berichtete bereits vor der Entscheidung, dass Achleitner wirtschaftlich tragfähige und zukunftsfähige Projekte des Unternehmens unterstützen wolle. Gleichzeitig fällt die geplante Ausschlusszonenregelung in den politischen Verantwortungsbereich des Landes.
Dass die Energie AG das Projekt nach Prüfung offenbar für attraktiv genug hält, um sich mit 30 Prozent daran zu beteiligen, wirft daher eine naheliegende Problematik auf: Nach welchen Kriterien soll Sandl künftig eine Windkraft-Ausschlusszone sein, wenn gleichzeitig der Landesversorger dort Millionen in Windkraft investieren will? und: Was weiß die Energie AG, was die Öffentlichkeit nicht weiß?



