Bald kommt ein weiterer Piepton und eine zusätzliche Warnleuchte im Cockpit dazu, denn ab 1. Juli 2026 gilt eine neue EU-Verordnung. Ab dann muss jeder Neuwagen mit einer standardisierten Schnittstelle für eine sogenannte „Alkohol-Wegfahrsperre“ ausgestattet sein. 

Im ersten Schritt muss „nur“ der physische Einbauplatz als auch die nötige elektronische Anschlussstelle vorhanden sein, der verpflichtende Einbau des tatsächlichen Alkolock-Systems ist dann der wohl unausweichliche zweite Schritt. Bezahlen muss diese zusätzliche Vorrichtung und Elektronik der Hersteller bzw. in weiterer Folge der Autokäufer.